Krankenkassen
Krankenkassenzuschüsse für Kuren

Der Kurort und die Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend
frei gewählt werden. In unserem Programm finden Sie ein großes Angebot an Kurreisen, die für Sie über die Beantragung einer ambulanten Vorsorgemassnahme (auch bekannt als “offene Badekur”) bei Ihrer Krankenkasse nochmals deutlich günstiger werden können.
Mittlerweile genehmigen und bezuschussen auch die meisten Krankenkassen
ihren Mitgliedern eine ambulante Vorsorgemassnahme in den EU-Ländern. Diese Kuren
sehen einen Zuschuss für Übernachtungen und Verpflegung sowie Transport von bis zu
€ 13,- pro Tag vor, weiterhin die Übernahme der Kuranwendungen unter Berücksichtigung
eines Eigenanteils des Patienten (teilweise abhängig von der Kurdauer).

Ein Anspruch auf einen Kuraufenthalt besteht alle 4 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit
kann die Kur auch vor Ablauf der 4-Jahresfrist gewährt werden. Die Dauer der
Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt sein, sie kann also auch kürzer
stattfinden. Es empfiehlt sich jedoch, diese 3 Wochen in Anspruch zu nehmen, damit der
Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verläuft.

Nach jetzigem Kenntnisstand muss der Kurreisende die Anwendung zunächst
selbst bezahlen. Dies erfolgt über die Buchung der Heil- und Spezialkur sowie des Kururlaubes. In unserem Angebot sind mind. 2 Kuranwendungen pro Werktag
inklusive, die von einem Kurarzt oder einem Therapeuten vor Ort verordnet werden. Selbstverständlich
besteht die Möglichkeit, zusätzliche Kuranwendungen vor Ort zu kaufen.

Nach der Kur hat der Kurreisende folgende Unterlagen bei seiner Krankenkasse
für die Rückerstattung einzureichen: eine Bescheinigung über die erhaltenen Anwendungen
und der dazugehörigen Kosten. Auch zusätzliche Anwendungen wie z.B. Massagen
können von den Krankenkassen berücksichtigt werden. Die Bescheinigung sollte sich der
Reisende vom Kurhotel / Kurhaus anhand der Therapie- oder Kurkarte ausstellen lassen.
Nachdem Sie uns den Behandlungsplan nach Beendigung des Kuraufenthaltes zugesandt
haben, erhalten Sie im Anschluss eine Kostenaufstellung mit genauer Aufschlüsselung
der in Anspruch genommenen Leistungen.

Es empfiehlt sich daher immer, Ihre Krankenkasse nach einem Zuschuss zu
fragen. Nach unseren Erfahrungen besteht immer häufiger die Chance, eine Bewilligung
für unsere Kurreisen zu bekommen. Zusammen mit Ihrem Hausarzt können Sie einen
Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer
Krankenkasse. Gerne berät Sie unser Fachteam und die dazugehörende Kurärztin auch
persönlich.
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